Frankreich: Radfahrer können jetzt bei rot über die Ampel
Um den innerstädtischen Fahrradverkehr zu vereinfachen, dürfen Radfahrer
künftig an einigen Kreuzungen mit dreifarbigen Ampeln bei rot nach rechts
abbiegen oder weiter geradeaus fahren.
Um den innerstädtischen Fahrradverkehr zu vereinfachen, dürfen Radfahrer
künftig an einigen Kreuzungen mit dreifarbigen Ampeln bei rot nach rechts
abbiegen oder weiter geradeaus fahren.
Um die Nutzung des Fahrrades in den Städten intensiv zu fördern, wurde im
Rahmen der ersten nationalen Fahrradkonferenz im Januar 2012 ein
nationaler Radverkehrsplans vorgestellt, der die Menschen in Frankreich
zur häufigeren Nutzung des Zweirads ermuntert – sowohl als
Fortbewegungsmittel als auch zu Sport- oder Freizeitzwecken.
Mit Blick auf das Ziel des so genannten “Plan National Velo” den
Radverkehr flüssiger zu gestalten und Staus an Kreuzungen zu vermeiden,
wurde per Verordnung vom 12. Januar 2012 ein neues Verkehrszeichen
eingeführt, das es Radfahrern an bestimmten Kreuzungen erlaubt, an einer
roten Ampel rechts abzubiegen oder geradeaus zu fahren, sofern keine
Rechtsabbiegerspur existiert. Sie haben dabei die Vorfahrt der anderen
Verkehrsteilnehmer zu beachten.
Die Verordnung legt fest, dass die Installation neuer Verkehrszeichen
nicht automatisch erfolgt. Laut Verkehrssicherheitsbehörde entscheidet der
Bürgermeister, an welchen Strecken oder ausgewählten Knotenpunkten, die
den entsprechenden Sicherheitsbedingungen entsprechen, die Schilder für
Radfahrer installiert werden.
Die Gebietskörperschaften können zwischen zwei Signalformen wählen:
Ein blinkendes Ampelsignal an der dreifarbigen Verkehrsampel, wie für das
Rechtsabbiegen für Autofahrer. Das neue Signal ist gelb und genauso groß
wie die anderen. Blinkt es, erscheint ein Piktogramm in Form eines
Fahrrads, das es dem Radfahrer erlaubt, die Ampelkreuzung bei roter bzw.
gelber Ampel zu überqueren. Ein Pfeil verweist auf die freigegebene
Fahrtrichtung, entweder nach rechts oder geradeaus, sofern keine
Rechtsabbiegerspur existiert.
Ein an der dreifarbigen Ampel angebrachtes dreieckiges Schild. Es zeigt
ein gelbes Fahrrad auf weißem Untergrund und ist rot umrandet. Ein gelber
Pfeil weist dem Radfahrer die freigegebene Fahrtrichtung, entweder nach
rechts oder geradeaus, sofern keine Rechtsabbiegerspur existiert. Dieses
einfachere Verkehrszeichen wurde von zahlreichen Kommunen bzw.
Departements angefordert, da es technisch leichter umzusetzen ist,
berichtet die Verkehrssicherheitsbehörde.
Das Zeichen “Rechtsabbiegen” wird seit zwei Jahren getestet
Diese neue Regelung unterstützt die Gebietskörperschaften beim Ausbau des
innerstädtischen Radverkehrs. Das neue Ampelzeichen wurde bereits zwei
Jahre lang in Bordeaux, Nantes und Straßburg getestet.
Ist noch keines dieser beiden neuen Verkehrszeichen installiert, müssen
sich die Radfahrer nach wie vor nach der Ampelschaltung richten. Außerdem
sind die Radfahrer vor dem Überqueren der roten Ampel angehalten
vorsichtig zu fahren und den anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere den
Fußgängern, die Vorfahrt einzuräumen.


