Vorrechte und Steuerbefreiungen für EU-Aufsichtsbehörde

Posted by Günter K.V. Vetter on 25/01/12

Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung soll Vorrechte und Befreiungen wie die Europäische Union erhalten. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8236) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung soll in Frankfurt am Main angesiedelt werden. Mit dem Gesetz werde die Unverletzlichkeit der Räume und der Kommunikation der Behörde sichergestellt. Die Behörde soll außerdem von indirekten Steuern entlastet werden. Gehälter, Löhne und andere Bezüge des Behördenpersonals sollen nur einer EU-Steuer unterliegen und werden im Gegenzug von nationalen Steuern befreit. Auch das deutsche Arbeits- und Sozialrecht findet keine Anwendung.

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