Berufung der Vorstände im Bundesbankgesetz in Deutschland
Die Berufung der Vorstände im Bundesbankgesetz anders zu regeln, wäre nach den jüngsten Geschehnissen dringend geboten. Eine Bündelung beim Bund wäre denkbar. Vor allem aber müsste der Bundesbank-Vorstand mehr Rechte als bisher erhalten, wenn er entscheidende Einwände gegen einen Kandidaten hat…
Es ist ein Manko, dass die Bundesbank nur den Antrag auf Entlassung stellen kann, und dieses Manko gilt es schleunigst zu beheben – auch wenn Bundespräsident Christian Wulff in diesem Fall dem Antrag wohl stattgeben dürfte…
Bundesbank-Präsident Axel Weber hat sich in dieser schwierigen Gemengelage korrekt verhalten. Er hat Führungsstärke bewiesen… Er ist aussichtsreicher Kandidat für die Nachfolge Trichets als EZB-Präsident…
Nun ist zu hoffen, dass die Politik die Lehren in Bezug auf die Bundesbank-Verfassung zieht. Dann hätte der Fall Sarrazin zumindest ein Gutes gehabt.


