1. November 2010 neuer Personalausweis in Deutschland

Posted by Günter K.V. Vetter on 06/08/10
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Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Nun stehen auch die Gebühren für das
neue Ausweisdokument fest. Die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen
Identitätsnachweis – kurz: Personalausweisgebührenverordnung – weicht von dem ursprünglichen
Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab. Grund sind Änderungswünsche des
Bundesrats im Bereich der Ermäßigungstatbestände, denen der Bundesinnenminister in seinem Beschluss
jetzt nachkommt. Die Länderkammer hatte bei ihrer Sitzung vom 9. Juli 2010 dem Entwurf des
Bundesinnenministers zwar grundsätzlich zugestimmt, aber noch Änderungen erbeten.
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Nun stehen auch die Gebühren für das
neue Ausweisdokument fest. Die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen
Identitätsnachweis – kurz: Personalausweisgebührenverordnung – weicht von dem ursprünglichen
Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab. Grund sind Änderungswünsche des
Bundesrats im Bereich der Ermäßigungstatbestände, denen der Bundesinnenminister in seinem Beschluss
jetzt nachkommt. Die Länderkammer hatte bei ihrer Sitzung vom 9. Juli 2010 dem Entwurf des
Bundesinnenministers zwar grundsätzlich zugestimmt, aber noch Änderungen erbeten.
Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich durch die Einwände des Bundesrats folgende Änderungen:
Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt
19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen
Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich
vorgesehene Gebührenbefreieung für diese Zielgruppe. Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine
in der Verordnung festgesetzte Befreiung bzw. Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im
Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet. Die Gebühr für das nachträgliche Aktivieren
der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und das Entsperren der
Online-Ausweisfunktion beträgt nun für alle Bürgerinnen und Bürger 6 Euro.
Die Entscheidung des Bundesrats ist vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Länder
und Gemeinden zu sehen. Die Länderkammer mit der Aufnahme einer Evaluierungsklausel noch eine
weitere Änderung bewirkt: Zwei Jahre nach Einführung des neuen Personalausweises soll der
Verwaltungskostenanteil der Personalausweisgebühr von 6 Euro unter Einbeziehung der kommunalen
Spitzenverbände erneut ausgewertet werden.
Die Änderungswünsche des Bundesrates bedeuten eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Mit
Blick auf die Gemeindehaushalte ist der Beschluss des Bundesrats jedoch nachvollziehbar. Aus diesem
Grund hat der Bundesinnenminister den Änderungswünschen der Länderkammer zugestimmt. Oberstes Ziel
ist es, ein sicheres und dauerhaft funktionsfähiges Dokument kostendeckend zu produzieren und
auszugeben. Auch mit den geänderten Gebührentatbeständen bewegt sich der neue Personalausweis
weiter im Mittelfeld bei den Kosten für vergleichbare Dokumente in anderen europäischen Staaten.
Nach Ausstellung ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat 6 Jahre (antragstellende
Personen bis 24 Jahre) bzw. 10 Jahre (antragstellenende Person über 24 Jahre) gültig.
Die Gebührenverordnung wird zum 1. November 2010 in Kraft treten.
Die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis ab dem 1. November 2010 stellen sich nun wie folgt
dar:

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010

Antragstellende Person ab 24 Jahren
28,80 Euro

Antragstellende Person unter 24 Jahren
22,80 Euro

Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder
möglich

Vorläufiger Personalausweis
10 Euro

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.
Lebensjahres
gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
6 Euro

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
6 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen
gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6 Euro

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