Dr. Christian Wulff ist neues Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland
Christian Wulff ist neues Staatsoberhaupt der Bundesrepublik
Deutschland. Die 14. Bundesversammlung wählte den von Union und FDP
nominierten 51-Jährigen am Mittwoch in Berlin im dritten Wahlgang mit
der absoluten Mehrheit von 625 Stimmen ins höchste Staatsamt. In diesem
Wahlgang wäre die einfache Mehrheit der Stimmen ausreichend gewesen. Für
den von SPD und Bündnis 90/Die Grünen benannten Kandidaten, den
früheren Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde und einstigen
DDR-Bürgerrechter Joachim Gauck, votierten 494 Wahlleute. 121 der
insgesamt 1.244 Mitglieder der Bundesversammlung enthielten sich der
Stimme.
Wulff, der bisher niedersächsischer Ministerpräsident war, legte
dieses Amt unmittelbar nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten und noch
vor deren Annahme nieder. Er soll am Freitag in einer gemeinsamen
Sitzung von Bundestag und Bundesrat vereidigt werden.
In den ersten beiden Wahlgängen hatte kein Kandidat die dabei
erforderliche absolute Mehrheit von 623 Stimmen erreicht. Im ersten
Wahlgang votierten 600 Wahlleute für Wulff und 499 für Gauck. Die für
Die Linke angetretene Bundestagsabgeordnete Lukrezia Jochimsen kam dabei
auf 126 Stimmen. Der von der NPD aufgestellte Kandidat Frank Rennicke
erhielt 3 Stimmen. 13 Wahlleute enthielten sich im ersten Wahlgang.
Im zweiten Wahlgang kam Wulff auf 615 Stimmen, Gauck auf 490 Stimmen,
Jochimsen auf 123 Stimmen und Rennicke auf 3 Stimmen, während sich 7
Wahlleute enthielten. Jochimsen und Rennicke traten im dritten Wahlgang
nicht mehr an.
Der neue Bundespräsident bedankte sich nach seiner Wahl für das ihm
entgegengebrachte Vertrauen und bekundete denen seinen Respekt, die ihm
nicht seine Stimme gegeben hatten. Zugleich dankte er Gauck für einen
”sehr fairen Wettbewerb“ um das Amt des Bundespräsidenten und würdigte
das Wirken seines Amtsvorgängers Horst Köhler, der mit seinem Auftreten
die Herzen vieler Menschen gewonnen habe. Köhler habe Deutschland
gedient, fügte Wulff hinzu. Er kündigte zudem an, zur inneren Einheit
Deutschlands und einem ”noch besseren gegenseitigen Verständnis“
beitragen zu wollen. Parallelgesellschaften verhindere man dadurch, dass
man aufeinander zugehe und nicht aneinander vorbeilebe. Wulff schloss
seine kurze Ansprache mit den Worten ”Gott schütze unser Land.“
Der Bundesversammlung gehörten die 622 Bundestagsabgeordneten und
ebenso viele von den Landesparlamenten gewählte Personen an. Allerdings
fehlten bei der Wahl 2 SPD-Abgeordnete. Eine war nach Fraktionsangaben
hochschwanger und die zweite krank.
Zu Beginn der Bundesversammlung würdigte Bundestagspräsident Norbert
Lammert (CDU) das Grundgesetz als die ”beste Verfassung, die wir
Deutschen je hatten“. Zugleich erinnerte er daran, dass Deutschland vor
zwei Jahrzehnten am Vorabend der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion
zwischen Bundesrepublik und DDR gestanden habe: ”Mit Ablauf dieses
Tages, heute vor 20 Jahren, wurden die Grenzüberwachung und die
Grenzkontrollen an der innerdeutschen Grenze eingestellt. Der
Freiheitswille der Menschen hatte gesiegt“, sagte Lammert. Wenn nun im
20. Jahr der deutschen Einheit der zehnte Bundespräsident gewählt werde,
könne man dies ”mit großer Dankbarkeit, aber auch mit berechtigtem
Stolz auf die Verfassung eines glücklichen Landes tun, das zu einer
gefestigten Demokratie in Einheit und Freiheit geworden ist“.
Dabei unterliege das Amt des Staatsoberhauptes denselben Regeln
demokratischer Legitimation wie jedes andere öffentliche Amt, betonte
der Bundestagspräsident. Durch ihre verfassungsmäßige Zusammensetzung
gebe die Bundesversammlung die politischen Kräfteverhältnisse im Bund
wie in den Ländern so aktuell und verlässlich wie möglich wieder. ”Das
war übrigens auch bei den 13 bisherigen Bundesversammlungen nicht anders
– ebenso wie das freie Mandat für die Mitglieder des Bundestages wie
die durch die Landtage gewählten Wahlmänner und Wahlfrauen, die an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind“, fügte Lammert hinzu.
Mit Blick auf den Rücktritt von Wulffs Amtsvorgänger Horst Köhler,
der sein Amt am 31. Mai mit sofortiger Wirkung niedergelegt hatte,
sprach der Parlamentspräsident von einem in der Demokratiegeschichte
Deutschlands ”einmaligen Vorgang“, der ”zwar manche Enttäuschung und
einige Turbulenzen“ ausgelöst habe, aber keine Staatskrise. Die
Entscheidung Köhlers und ihre Gründe seien zu respektieren, ”auch wenn
viele von uns sie noch immer nicht wirklich verstehen können“. Köhlers
überraschender Amtsverzicht habe ”in der Öffentlichkeit manche Fragen
aufgeworfen, die nach Antworten suchen“, und zugleich ”eine
Nachdenklichkeit erzeugt, die bei allen direkt und indirekt Beteiligten
Anlass auch zur selbstkritischen Befassung mit ihrer eigenen Rolle und
zum Umgang mit öffentlichen Ämtern gibt“. Dies gelte für Amtsinhaber wie
Bewerber, für politische Parteien und auch für die Medien.
Niemand müsse öffentliche Ämter übernehmen, sagte Lammert weiter. Wer
kandidiere und gewählt werde, übernehme allerdings eine Verantwortung,
die er ”mit aller Kraft nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen
hat“. Weder Parlamente noch Regierungen oder das Staatsoberhaupt stünden
unter Denkmalschutz. Kritik müsse sein, doch habe Köhler den Anspruch
auf ”Wahrhaftigkeit und Respekt“ mit vollem Recht nicht nur für sich,
sondern für die politische Kultur des Landes im Ganzen reklamiert. ”Wir
alle, die wir uns heute versammelt haben, gehören verschiedenen Parteien
an oder gar keinen, haben unterschiedliche Auffassungen zu wichtigen
Themen, unterstützen verschiedene Kandidaten für öffentliche Ämter, aber
wir teilen die gemeinsame Verantwortung für unser Land“, mahnte der
Bundestagspräsident. Diese Verantwortung habe sich ”mit der Wahl eines
Bundespräsidenten nicht erledigt – schon gar nicht in schwierigen
Zeiten, die wir jetzt haben, mit vielen Unsicherheiten und Ängsten, die
keineswegs nur eingebildet sind“, sagte Lammert.


